WebCompactium Grundlagen Impfen – Modul 3

Impfen in der Apotheke: Impfempfehlungen, Beratungsansätze und Aufklärung in der Apotheke

Wähle eines der folgenden Kapitel oder scrolle einfach nach unten.

1. Impfen in der Apotheke

Welche Rolle spielt das Thema Impfen in der Apotheke?

2. Nutzen von Impfungen

Wie wird ein Impfschutz aufgebaut und wen schützt er?

3. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission

Welche Impfungen empfiehlt die STIKO für Kinder und Erwachsene sowie für Risikogruppen?

4. Aufklärung in der Apotheke

Wie kannst du in der Apothekenberatung Ängste und Irrtümer ausräumen?

1. Impfen in der Apotheke

Welche Rolle spielt das Thema Impfen in der Apotheke?

Als pharmazeutisches Personal nimmst du im Rahmen der allgemeinen Aufklärung rund um das Thema Impfen bzw. bei der grundsätzlichen Impfberatung eine wichtige Rolle ein:

Du kannst deine Kundinnen und Kunden aktiv auf das Thema Impfen ansprechen, sie bei Fragen kompetent aufklären und auf Basis der individuellen Anforderungen jedes Kunden und der Empfehlungen der STIKO den Impfstatus kontrollieren.

Auch mit gezielten Informationskampagnen engagieren sich Apotheken bereits seit längerem aktiv, beispielsweise in einer gemeinsamen Aktion mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), um eine Erhöhung der jährlichen Impfraten gegen Influenza zu erreichen.

Und mittlerweile ist das Thema Impfen in der Apotheke noch stärker in den Fokus gerückt: 2021 erfolgte ein Modellversuch zur Grippeimpfung in der Apotheke. Aufgrund des positiven Verlaufs wurden dann die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, sodass seit 2022 in teilnehmenden Apotheken sowohl die Grippe- als auch die Impfung gegen Corona niederschwellig und oftmals spontan angeboten wird, um die Impfquoten zu steigern.

Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) darf geschultes Personal seit 2022 in der Apotheke gegen Grippe (Influenza) und gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) impfen.
Der Erfolg der bisherigen Impfkampagnen in der Apotheke bestärkt den Gesetzgeber, das Impfangebot zukünftig auszuweiten. So wird aktuell diskutiert, bei Volljährigen auch alle Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen (z. B. Diphtherie, Hepatitis B, Polio, Keuchhusten und Tetanus sowie gegen FSME und Pneumokokken) in der Apotheke anzubieten (Stand 07/2024).

Für Apotheker und PTA als Experten für Arzneimittel umfasst das Thema Impfen also nicht nur die Logistik und Beratung, sondern auch die aktive Mitarbeit am kollektiven Impfschutz der Bevölkerung.

Als präventive Maßnahme sollten Impfungen in jeder Apotheke zu den Aufklärungsschwerpunkten zählen. Mit gut verträglichen Impfstoffen Menschen vor Krankheiten zu schützen, schafft Vertrauen!

Welche Voraussetzungen gelten für die Schutzimpfung gegen Influenza in der Apotheke?

Durch die Möglichkeit, Impfungen auch in Apotheken anbieten zu können, soll ein weiterer erleichterter Zugang zur saisonalen Grippeimpfung geschaffen werden. Hierbei gelten folgende Grundlagen:

  • Nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen geimpft werden.
  • Routineimpfungen gegen Grippe im Erwachsenenalter können von Apothekerinnen und Apothekern durchgeführt werden.
  • Grippeimpfungen aus medizinischen Gründen und bei Kindern sollen in der Regel weiterhin beim Arzt erfolgen.

Folgende Voraussetzungen sind für eine Grippeimpfung in der Apotheke zu erfüllen:

  • Die impfenden Apotheker müssen eine Schulung durch Ärzte erhalten haben.
  • In der Apotheke müssen geeignete Räume für die Impfung vorhanden sein.
  • Die Durchführung von Impfungen muss im Qualitätsmanagement der Apotheke beschrieben sein.
  • Die Aufklärung, die Anamnese und das Einholen einer Einwilligung der zu impfenden Person sind ebenfalls Voraussetzung.
  • Impfungen müssen an das Robert Koch-Institut gemeldet werden.

Weitere Einzelheiten findest du in den Leitlinien der Bundesapothekerkammer:

Durchführung von Schutzimpfungen in der öffentlichen Apotheke

Welche Voraussetzungen gelten für die COVID-19-Impfung in der Apotheke?

Das Coronavirus SARS-CoV-2 und die hierdurch ausgelöste Erkrankung COVID-19 hielt die Welt seit Anfang 2020 in Atem und Stillstand: Am 11. März 2020 erklärte die WHO das COVID-19-Geschehen zur Pandemie, die erst ca. drei Jahre später im Jahr 2023 langsam in ein endemisches Geschehen überging.

Erste Impfstoffe gegen dieses Virus waren nach einem Zulassungsschnellverfahren bereits im Dezember 2020 verfügbar. Mit großangelegten Impfkampagnen wurden in den folgenden Monaten große Teile der Bevölkerung in Deutschland und auch weltweit geimpft.

Seit 2022 dürfen auch die Apotheken unter folgenden Vorgaben gegen COVID-19 impfen:

  • Nur Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, dürfen geimpft werden.
  • Die Impfung von Minderjährigen bedarf der Einwilligung des oder der Sorgeberechtigten.
  • Die Voraussetzungen zur COVID-19-Impfung in der Apotheke hinsichtlich Schulung, Räumen und Dokumentation entsprechen denen der Grippeimpfung.

Wie erfolgt die Dokumentation durchgeführter Impfungen und welchen Nutzen hat der Impfausweis?

Der impfende Arzt oder Apotheker hat laut § 22 Infektionsschutzgesetz jede Schutzimpfung unverzüglich in einen Impfausweis einzutragen oder – falls der Impfausweis nicht vorgelegt wird – eine Impfbescheinigung mit folgenden Angaben auszustellen:

  1. Datum der Schutzimpfung
  2. Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes
  3. Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde
  4. Name der geimpften Person, deren Geburtsdatum und Namen und Anschrift des impfenden Arztes oder Apotheker
  5. Unterschrift (schriftlich oder in elektronischer Form) des impfenden Arztes oder Apothekers

Impfausweis

Der Impfausweis oder auch Impfpass oder „Internationale Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch“ dient zur Dokumentation aller Impfungen und assoziierten Maßnahmen. Er ist international gültig und soll im Idealfall lebenslang fortgeführt werden, um sämtliche Impfungen von der Geburt bis ins hohe Alter nachvollziehen zu können.

    Neben dem bisherigen gelben Papierausweis sollen Impfungen zukünftig auch in einem elektronischen Impfpass gespeichert werden. Dieser ist Teil der elektronischen Patientenakte (ePA). Durch eine elektronische Dokumentation soll nicht nur einem Verlust der Informationen zu erfolgten Impfungen vorgebeugt werden, sondern es sind zudem zusätzliche Funktionalitäten wie ein Erinnerungsmanagement oder ein erleichterter Impfnachweis auf Reisen möglich.

      Der Impfausweis ist auch für dich in der Apotheke ein wichtiges Kontroll- und Kommunikationsinstrument, um im Rahmen deiner Impfberatung Kundinnen und Kunden auf mögliche Impflücken hinzuweisen und zu Impfungen zu beraten.

      Das Thema Impfen ist in den vergangenen Jahren in öffentlichen Apotheken zunehmend in den Fokus gerückt. Dies liegt zum einen an der Aufmerksamkeit, die das Thema durch die Coronapandemie erfahren hat und an der neuen Möglichkeit zur Impfung gegen Influenza und COVID-19 in Apotheken. Zum anderen liegt es aber auch am gestiegenen Engagement der Apotheken und des gesamten pharmazeutischen Personals bei der Impfaufklärung, ­-⁠motivation und ­-⁠beratung.

      Für deine Impfberatung ist die Nutzenargumentation von größter Bedeutung. Deshalb verdeutlicht das folgende Kapitel, welchen Nutzen Impfungen für den Einzelnen und die Gemeinschaft haben.

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      2. Nutzen von Impfungen

      Wie wird ein Impfschutz aufgebaut und wen schützt er?

      Warum sind Impfungen sinnvoll? Dafür gibt es einige wesentliche Gründe, die deine Apothekenkunden kennen sollten. Kläre sie entsprechend darüber auf, was Impfungen für den Einzelnen, aber auch für die Gesellschaft leisten können! Denn das Wissen über den Nutzen von Impfungen hilft dabei, Vorbehalte auszuräumen!

      Impfungen können…

      … den Ausbruch von Infektionskrankheiten verhindern und schwere, komplizierte und tödliche Krankheitsverläufe vermeiden. Ein anschauliches Beispiel sind die Masernausbrüche in den vergangenen Jahren, die durch eine höhere Durchimpfungsrate (Herdenimmunität) hätten verhindert werden können.

      … das Ansteckungsrisiko nicht impffähiger Menschen reduzieren!
      Auf diesen Schutz sind Personen angewiesen, die selbst nicht geimpft werden können, wie z. B. chronisch Kranke, insbesondere Personen mit eingeschränktem Immunsystem (onkologische Patientinnen und Patienten), Neugeborene und Säuglinge.

      … Infektionskrankheiten ausrotten!
      Die Ausrottung der Pocken wurde 1979 erreicht und ist vielen bekannt. Ziel der WHO ist es nun, sowohl Masern als auch Polio zu eliminieren.

      … Lebensqualität sichern!
      Krankheitsverhinderung in jedem Lebensalter und jeder Lebenssituation kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden. Impfungen ist eine davon.

      … Behandlungskosten einsparen!
      Infektionen haben teils schwerwiegende Erkrankungen zur Folge, wie z. B. Lungen- oder Hirnhautentzündungen, die aufwändige Behandlungen erfordern. Die Kosten für stationäre Krankenhausbehandlungen oder ambulante Therapien können durch Impfungen vermieden werden und so das gesamte Gesundheitssystem entlasten.

      … krankheitsbedingte Arbeitsausfälle verringern!
      Wer krank ist, kann oftmals vorübergehend nicht arbeiten. Nicht nur Arbeitnehmer sind beeinträchtigt, auch Schüler und Studenten. Mitunter kämpfen Patienten nach unterschiedlichen Infektionen wochenlang um eine Besserung.

      Wie kann ein Impfschutz aufgebaut und aufrechterhalten werden?

      Um einen belastbaren Schutz aufzubauen, sind eine abgeschlossene Grundimmunisierung und häufig eine oder mehrere Auffrischimpfungen notwendig.

      Grundimmunisierung

      Als Grundimmunisierung werden die Impfungen bezeichnet, die innerhalb eines festgelegten, je nach Impfstoff unterschiedlichen Zeitraums verabreicht werden müssen, damit ein bestmöglicher Schutz erreicht werden kann.

      Beispiel 1: Hepatitis A bei gesunden, jungen Erwachsenen
      2 Impfungen im Abstand von 6 bis 12 Monaten – bieten voraussichtlich einen Schutz von mindestens 30 Jahren.

      Beispiel 2: Masern-Impfung bei Kindern
      2 Impfungen im zweiten Lebensjahr bieten voraussichtlich lebenslangen Schutz.

      Die Anzahl und Abstände der Impfungen, die für den angestrebten Impfschutz erforderlich sind, werden Impfschema (Plural: Impfschemata) genannt und können sich erheblich unterscheiden – je nachdem, um welche Erkrankung und um welchen Impfstoff es sich handelt. Auch das Alter des Impflings spielt eine Rolle: Säuglinge und Kleinkinder benötigen zur Grundimmunisierung häufig ein anderes Impfschema als Jugendliche oder Erwachsene.

      Auffrischimpfung

      Auffrischimpfungen sind Impfungen, die nach festgelegten Zeiträumen durchgeführt werden, um den Schutz der Grundimmunisierung (oder einer bereits zuvor erfolgten Auffrischimpfung) aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen.

      Beispiel 1: Diphtherie, Tetanus und Pertussis
      Nach der Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis mit drei Dosen im ersten Lebensjahr soll eine Auffrischimpfung im Alter von 5-6 Jahren und eine Auffrischimpfung mit 9-16 Jahren erfolgen. Anschließend soll der Impfschutz gegen Diphtherie und Tetanus alle 10 Jahre aufgefrischt werden und der Impfschutz gegen Pertussis einmalig mit der nächstfälligen Diphtherie- und Tetanus-Impfung.

      Beispiel 2: Polio
      Nach der Grundimmunisierung gegen Polio wird eine einmalige Auffrischung im Alter von 9-16 Jahren empfohlen. Weitere Auffrischimpfungen sollen dann nur bei Reisen in Endemiegebiete erfolgen.

      Sonderfälle Influenza und COVID-19:

      Deutlich anders als mit verbreiteten Impfungen wie Tetanus, Diphtherie oder Pertussis verhält es sich mit den Impfungen gegen Influenza und COVID-19.

      Aufgrund der hohen Mutagenität (Veränderungsrate) der Influenzaviren kann kein längerfristiger Schutz aufgebaut werden, weshalb hier bei Erwachsenen nicht in Grund- und Auffrischimpfung unterteilt werden kann. Der Impfstoff gegen Influenza wird jährlich neu an die im Umlauf befindlichen Varianten der Viren angepasst. Personen, denen die STIKO die Impfung empfiehlt, sollten sich jährlich im Herbst impfen lassen.

      Frau auf Couch

      Gegen COVID-19 wird für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder einem erhöhten Infektionsrisiko eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst von der STIKO empfohlen, wenn der letzte Antigenkontakt länger als 12 Monate zurückliegt. Grundlage ist hier eine erworbene Basisimmunität, die laut RKI durch mindestens drei SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht wird. Davon sollte nach Einschätzung der STIKO mindestens ein Kontakt durch eine Impfung erfolgt sein.

      Was sollen Impfungen leisten? Wie können Impfungen sowohl Einzelne als auch Gemeinschaften schützen?

      Mit Impfungen werden konkrete gesundheitliche Ziele verfolgt, die dem Schutz des Einzelnen ebenso wie dem ganzer Bevölkerungsgruppen dienen.

      Individualschutz
      Impfungen können davor schützen, dass sich die geimpften Personen bei Kontakt mit Erregern anstecken. So können sich Geimpfte selbst vor Infektionskrankheiten schützen sowie zur Sicherung ihrer Gesundheit und Lebensqualität beitragen.

      Frau auf Couch

      Auch das pharmazeutische Personal in Apotheken sollte ausreichend geimpft sein, um sich selbst, aber auch die Kundinnen und Kunden vor einer möglichen Ansteckung zu schützen.

      Herdenimmunität/Kokonstrategie
      Beim Konzept des Herdenschutzes wird die Auswirkung eines geimpften Umfelds auf einzelne Ungeimpfte betrachtet.

      Bei einem ungeimpften Umfeld kann eine Infektion eines einzelnen nach und nach die ganze Population befallen. Somit sind alle Personen einer hohen Infektionsgefahr ausgesetzt.

      Ist das Umfeld einer Risikoperson hingegen geimpft, verringert sich das Risiko, der Übertragung einer Infektion auf eine Kontaktperson. Damit sinkt das Infektionsrisiko Einzelner, die nicht geschützt sind oder sich nicht schützen können, beispielsweise weil sie sich nicht impfen lassen können, oder die ein erhöhtes Erkrankungsrisiko haben. Diese Betroffenen werden also durch den Impfschutz ihrer Kontaktpersonen mit geschützt.

      Betrachtet man die gesamte Population, spricht man von Herdenimmunität bzw. Herdenschutz. Aus dem Betrachtungswinkel des Einzelnen, der sich durch seine geimpften Kontaktpersonen in einem geschützten Umfeld befindet, wird auch von Kokonstrategie gesprochen.

      Ein Beispiel für die praktische Umsetzung der Kokonstrategie wird mit der Impfempfehlung zu Keuchhusten (Pertussis) umgesetzt: Großeltern, Eltern, Geschwistern und Betreuenden eines Neugeborenen wird nach Möglichkeit spätestens 4 Wochen vor Geburt eine Impfung/Auffrischung gegen Pertussis empfohlen, um das Neugeborene vor einem Kontakt mit dem Pertussis-Erreger zu schützen.

      Das folgende Youtube-Video veranschaulicht nochmals das Konzept der Herdenimmunität:

      Ausrottung oder Eradikation von Krankheitserregern

      Durch hohe Impfraten können manche Erreger in einzelnen Regionen der Erde oder sogar weltweit beseitigt werden. Man spricht dann von einer Elimination bzw. Eradikation einer Infektionskrankheit.

      Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Mensch das einzige Infektionsreservoir darstellt, das heißt, wenn der Erreger nur Menschen infiziert und nicht auch von Tieren weitergegeben werden kann.

      Beispiele für Eliminationsprogramme
      Eine erfolgreiche Elimination von Erregern in einzelnen Regionen ist in der Vergangenheit bereits gelungen. Ohne eine vollständige Ausrottung besteht jedoch immer das Risiko, dass erneute Ausbrüche von außen eingetragen werden. Dies verdeutlichen die nachfolgenden Beispiele.

      Poliomyelitis: Kinderlähmung gilt seit 1996 in Amerika, seit 2000 im Westpazifik und seit 2002 in Europa als eliminiert. Jedoch sind 2022 vereinzelt Polio-Fälle in den USA, Großbritannien sowie Israel aufgetreten, was die Bedeutung hoher Impfquoten nochmals unterstreicht. Auch Wildpolio tritt in einzelnen Ländern immer noch auf. Deutschland hat sich der WHO gegenüber verpflichtet, die Poliofreiheit durch Aufrechterhaltung einer hohen Durchimpfung und ein aktives Überwachungssystem zu erhalten.

      Frau auf Couch

      Masern: Ab 2000 galten die Masern in den USA als eliminiert. 2019 traten über 1000 Fälle auf, hauptsächlich betroffen waren Kinder von Impfgegnern.

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      Röteln: Dank hoher Impfquoten ist es gelungen, die Anzahl der akuten Rötelnfälle in Deutschland auf wenige Fälle jährlich zu senken. Dies spricht für eine Unterbrechung der endemischen Transmission, weshalb Deutschland im Jahr 2020 von der WHO den Status der Elimination der Röteln erhalten hat. Eine Impfung wird dennoch weiterhin empfohlen, damit von außen eingetragene Infektionen nicht zu Ausbrüchen führen.

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      Elimination der Masern in Deutschland

      Um Masern eliminieren zu können, ist eine Impfrate für die 1. und 2. Impfdosis von mindestens 95% im frühen Kindesalter erforderlich. Die STIKO empfiehlt hierfür zwei Kombinationsimpfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen zwischen dem 11. und 24. Lebensmonat.

      Die angestrebte Masern-Impfrate von 95% wurde bislang in Deutschland nicht erreicht! Zwar sind die Masernfälle in Deutschland zwischen 2020 und 2022 aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückgegangen, ab 2023 jedoch sind wieder steigende Fallzahlen zu verzeichnen. Bislang ist der Status einer Eliminierung der Masern in Deutschland daher noch nicht von der WHO anerkannt (Stand: April 2024).

      Es sind also weitere Anstrengungen und Maßnahmen erforderlich, um das Ziel der WHO zu erreichen, die Masern zu eliminieren. Hierzu zählt unter anderem die seit 1. März 2020 geltende Nachweispflicht einer Immunität gegen Masern. Sie sieht vor, dass Eltern vor Aufnahme ihres Kindes in eine Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita oder Schule) nachweisen müssen, dass ihr Kind gegen Masern geimpft ist. Die Nachweispflicht gilt ebenfalls für nach 1970 geborene Mitarbeiter in beispielsweise Kitas, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen, für Tagesmütter sowie für Bewohner und Mitarbeiter von Asylbewerber- oder Flüchtlingsunterkünften, die jeweils 2x geimpft werden müssen.

      Frei zugängliche Informationsmaterialien, wie beispielsweise die vom RKI herausgegebenen Faktenblätter zu unterschiedlichen Impfungen (z. B. auch zur Masernimpfung), können eine hilfreiche Unterstützung im Kundengespräch bieten oder als Informationsquelle empfohlen werden.

      Eine Übersicht über die verfügbaren Publikationen (auch in verschiedenen Sprachen) gibt es auf den Internetseiten des RKI.

      Du hast erfahren, wie ein Impfschutz aufgebaut werden kann und welchen Nutzen Impfungen haben – sowohl im Hinblick auf den gesundheitlichen Individual- und Herdenschutz als auch für weitere gesamtgesellschaftliche Aspekte.

      Im folgenden Kapitel bekommst du nun einen Überblick, welche Impfungen gegen welche Infektionen empfohlen werden, und lernst, wann und wie geimpft wird.

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      3. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)

      Welche Impfungen empfiehlt die STIKO für Kinder und Erwachsene sowie für Risikogruppen?

      Die Mitglieder der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfehlen, welche Impfungen die in Deutschland lebende Menschen erhalten sollten. 

      Sie unterscheiden zwischen Standardimpfungen und Indikationsimpfungen.

      Standardimpfungen sind Impfungen für alle Personen einer Altersgruppe. So werden für Säuglinge, Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Ältere je nach Bedarf unterschiedliche Empfehlungen ausgesprochen. Zusätzlich werden Standardimpfungen noch in Grundimmunisierungen und Auffrischimpfungen unterteilt.

      Frau auf Couch

      Indikationsimpfungen sind Impfungen, die nur für bestimmte Personenkreise empfohlen werden. Dies können einerseits Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko sein und andererseits Personen in bestimmten Lebenssituationen. Folglich zählen auch beruflich bedingte Impfungen oder Reiseimpfungen hierzu. Auch bei Indikationsimpfungen kann nach einer Grundimmunisierung eine spätere Auffrischimpfung erforderlich sein.

      Frau auf Couch

      Der individuellen gesundheitlichen Situation entsprechend können auch andere, nicht explizit von der STIKO empfohlene, aber zugelassene, Impfungen sinnvoll sein. Eine individuelle Empfehlung erfolgt dann über den behandelnden Arzt.

      Übrigens: Kosten für die von der STIKO empfohlene Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen – lediglich zugelassene Impfungen hingegen in der Regel nicht.

      Was ist der Impfkalender der STIKO und welche Informationen und Empfehlungen liefert er?

      Die STIKO am Robert Koch-Institut veröffentlicht in der Regel einmal im Jahr aktualisierte Impfempfehlungen. Diese stellt sie im sogenannten Impfkalender, der in 20 Sprachen zur Verfügung gestellt wird, übersichtlich zusammen. Einzelne Empfehlungen können aber auch zu anderen Zeitpunkten im Laufe eines Jahres veröffentlicht werden.

      Der Impfkalender zeigt die empfohlenen Impfungen je nach Lebensalter: Ein Großteil der Impfungen zur Grundimmunisierung sollte in den ersten zwei Lebensjahren erfolgen. Anschließend sind hauptsächlich Auffrischungsimpfungen vorzunehmen, bevor im Seniorenalter weitere Grundimmunisierungen empfohlen werden.

      Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission gibt es auch in Form einer kostenlosen App. Sie ist für Android und iOS sowie als Web-Version für den Abruf am PC verfügbar.

      Wenn es in deiner Beratung um Impfungen geht, nutze selbst die Webversion, um schnell und einfach benötigte Informationen am PC aufzurufen.
      Oder empfehle deinen Kundinnen und Kunden die Nutzung der Smartphone-App: Mit ihr können sich diese selbst komfortabel rund um Impfungen informieren!

      Welche Standardimpfungen werden für Säuglinge und Kleinkinder empfohlen?

      Damit Kinder möglichst frühzeitig über einen vollständigen Impfschutz verfügen, also alle empfohlenen Impfungen erhalten haben, sollten Impfungen mit der vollendeten 6. Lebenswoche beginnen und im 2. Lebensjahr abgeschlossen sein. Wenn möglich, werden Kombinationsimpfstoffe verabreicht.

      Eine Grundimmunisierung von Kleinkindern ist gegen folgende Erkrankungen empfohlen:

      Das Bakterium Clostridium tetani verursacht den sogenannten Wundstarrkrampf. Es tritt über Wunden oder Tierbisse in den menschlichen Körper ein. Die Absonderung von Bakterientoxinen führt zu starken Muskelkrämpfen. Unbehandelt führt die Erkrankung zum Tod durch Atemlähmung.

      Diphtherie ist eine akut ansteckende Erkrankung der oberen Atemwege, ausgelöst durch das Toxin des Bakteriums Corynebacterium diphtheriae. Die Entzündungsreaktionen im Nasen-Rachenraum können die Atemwege so weit verschließen, dass der Patient unter schwerer Atemnot leidet oder sogar erstickt.

      Die Infektion mit dem Bakterium Bordetella pertussis verursacht Keuchhusten. Nach ersten erkältungsähnlichen Symptomen ist das nachfolgende Stadium (Dauer: 4–6 Wochen) geprägt von anfallsweise auftretenden, schweren, krampfartigen Hustenattacken mit Erbrechen und Atemnot. Insbesondere bei Neugeborenen und sehr jungen Säuglingen kann Keuchhusten zum Atemstillstand führen.

      Kinderlähmung (Poliomyelitis) ist eine viral bedingte Infektionskrankheit, die zu schwerer Invalidität führen oder gar tödlich enden kann. Nach anfänglichen unspezifischen Krankheitszeichen wie Fieber, Schluckbeschwerden, Kopf- und Gliederschmerzen sowie seltener einer Hirnhautentzündung kommt es bei ca. 1 % der Erkrankten anschließend neben schweren Rücken-, Nacken- und Muskelschmerzen zu Lähmungen der Gliedmaßen oder des Zwerchfells und damit zu Atemstillstand. Die aus dem Jahr 1962 stammende Schluckimpfung wurde 1998 durch den injizierbaren Totimpfstoff ersetzt (in den westlichen Ländern).

      Hib-Bakterien bedrohen fast ausschließlich Kinder vom 1. bis zum 5. Lebensjahr. Die häufigste durch Hib verursachte Erkrankung ist die eitrige Hirnhautentzündung (Meningitis). Daneben verursacht Hib eine bakterielle Kehldeckelentzündung (Epiglottitis) mit einer Sterblichkeitsrate von bis zu 25 %. Neben möglichen bleibenden Hör- und neurologischen Schäden hat die Infektion in den ersten 5 Lebensjahren unbehandelt eine Sterblichkeitsrate von 60–90 %.

      Die Infektion mit Hepatitis-B-Viren ist eine der weltweit häufigsten Infektionskrankheiten, die zu chronischen Leberschäden bis hin zum Tod führen kann. Die Symptome reichen von Müdigkeit, Leistungsschwäche, Leberschwellung, Gelenk- und Gliederschmerzen sowie Fieber, Übelkeit und Verdauungsstörungen bis zu Gelbsucht und Zerstörung von Leberzellen.

      Zur Grundimmunisierung gegen diese sechs Erkrankungen – Tetanus, Diphtherie, Polio, Keuchhusten, Hib und Hepatitis B – kommt ein 6-fach Kombinationsimpfstoff zum Einsatz. Der Totimpfstoff besteht aus abgetöteten, nicht vermehrungsfähigen Erregern bzw. Erregerbestandteilen und inaktivierten Erregertoxinen (Toxoide).

      Es erfolgen 3 Impfungen im ersten Lebensjahr für eine vollständige Grundimmunisierung.

      Des Weiteren wird eine Impfung gegen folgende Erkrankungen empfohlen:

      Masern gehören zu den gefährlichsten Viruserkrankungen. 2018 infizierten sich weltweit ca. 9,8 Millionen Menschen mit dieser Erkrankung, die für ca. 140.000 tödlich endete. Das Masernvirus befällt vor allem Immun- und Nervenzellen und schwächt den Allgemeinzustand erheblich. Eine ursächliche Behandlung gibt es nicht. Wie bereits erwähnt, müssen seit 2020 bestimmte Personengruppen eine Immunität gegen Masern nachweisen.

      Das Mumpsvirus befällt hauptsächlich die Ohrspeicheldrüse. Die Erkrankung kann aber zu Komplikationen wie beispielsweise Hörverlust führen. Bei 25 % der männlichen Betroffenen kommt es zur Komplikation einer Hodenentzündung, die Zeugungsunfähigkeit nach sich ziehen kann.

      Röteln sind eine Viruserkrankung, die normalerweise einen leichten Verlauf nimmt, sie schädigen jedoch ungeborenes Leben. Eine Infektion in den ersten 4 Monaten der Schwangerschaft kann zur Fehlgeburt, Frühgeburtlichkeit und zu angeborenen Röteln beim Neugeborenen führen. Aus diesem Grund wurde die Impfung 1973 für alle Mädchen und ab 1980 für alle Kleinkinder und Frauen im gebärfähigen Alter eingeführt.

      Windpocken sind eine weltweit verbreitete, hoch ansteckende Krankheit, verursacht durch das Virus Varicella zoster. Im Kindesalter verlaufen Windpocken meist glimpflich. Deshalb hat man früher gerne dafür gesorgt, dass Kinder sich gegenseitig anstecken, um im Erwachsenenalter geschützt zu sein. Bei Erwachsenen verlaufen Windpocken in der Regel deutlich schwerer. Eine Windpocken-Infektion der Mutter während der Schwangerschaft kann zu schweren Fehlbildungen oder Tod des ungeborenen Kindes führen. Im Laufe des Lebens kann durch das Virus außerdem eine Gürtelrose (Herpes zoster) ausgelöst werden (s. u.).

      Zur Grundimmunisierung gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) und gegebenenfalls Windpocken (Varizellen) (MMRV) kommt ein 3- bzw. 4-fach Kombinationsimpfstoff zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um einen Lebendimpfstoff aus abgeschwächten (attenuierten) Viren, die bei Gesunden keine krankmachenden Eigenschaften mehr haben.

      Es erfolgen 2 Impfungen im ersten und zweiten Lebensjahr für eine vollständige Grundimmunisierung.

      Neben diesen Impfungen mit den genannten Kombinationsimpfstoffen werden zudem folgende Einzelimpfungen empfohlen:

      Rotaviren sind eine der häufigsten Ursachen für schwere Durchfälle und Erbrechen bei Kindern. Sie sind hoch ansteckend, und gerade bei Säuglingen und Kleinkindern kann eine Infektion zu starkem Flüssigkeitsverlust und Komplikationen führen. Die Schluckimpfung wird für Säuglinge bis zum Alter von maximal 32 Wochen empfohlen.

      Das Bakterium Streptococcus pneumoniae löst eine Vielzahl von Krankheiten aus. Beginnend mit akutem Fieber und Schüttelfrost sowie weiteren grippeähnlichen Symptomen, kann es vom Nasen-Rachenraum aus zu einer Ausbreitung des Erregers und folglich zur gefährlichen Lungen- oder Hirnhautentzündung kommen.

      Meningokokken sind Bakterien der Art Neisseria meningitidis. Sie werden durch Tröpfchen übertragen und können eine akute Hirnhautentzündung oder Sepsis hervorrufen. Die Letalität der Meningokokken-Infektionen beträgt 5 bis 10 %. Seit kurzem ist neben der Impfung gegen den Serotyp C auch eine Impfung gegen Serotyp B im ersten Lebensjahr empfohlen. Ältere Kinder sollen nachgeimpft werden.

      Des Weiteren empfiehlt die STIKO seit Juni 2024 allen Neugeborenen und Säuglingen eine RSV-Prophylaxe als Einmaldosis vor bzw. in ihrer ersten RSV-Saison. Denn in den ersten 6 Lebensmonaten sind Neugeborene bzw. Säuglinge besonders gefährdet: In Deutschland sind RSV-Infektionen die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen! Weitere Informationen sind im Epidemischen Bulletin 26/2024 des RKI zu finden.

      Welche Standardimpfungen werden für Kinder und Jugendliche empfohlen?

      Für die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis stehen nach der Grundimmunisierung im ersten Lebensjahr zwei Auffrischimpfungen im Kinder- und Jugendalter an, und zwar im Alter zwischen 5 und 6 Jahren sowie im Alter zwischen 9 und 16 Jahren.

      Eine Auffrischimpfung gegen Polio ist im Alter zwischen 9 und 16 Jahren empfohlen. Sie wird zumeist in Kombination mit der zweiten Auffrischung Tetanus/Diphtherie/Pertussis appliziert.

      Darüber hinaus empfiehlt die STIKO eine weitere Grundimmunisierung:

      Gebärmutterhalskrebs und seine Vorstufen werden durch verschiedene Typen des Humanen Papillomvirus (HPV) verursacht. HPV verursacht auch andere Krebsarten im Genitalbereich, im Mund- und Rachenraum, möglicherweise im Darm sowie gutartige Warzen. Die Impfung gegen HPV wird für alle Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren, wenn möglich vor dem ersten Geschlechtsverkehr, zur Prävention gegen Gebärmutterhals-, Penis-, und Anuskarzinom empfohlen. Die Impfserie besteht aus 2 Impfdosen im Abstand von mindestens 5 Monaten.

      Frau auf Couch

      Sollten Kinder und Jugendliche einzelne Standardimpfungen für Säuglinge und Kleinkinder nicht erhalten haben, so sollten diese Impflücken möglichst früh geschlossen werden – also schnellstmöglich im Kindes- oder Jugendalter.

      Welche Standardimpfungen werden für Erwachsene empfohlen?

      Alle Erwachsenen benötigen alle 10 Jahre Auffrischimpfungen gegen Tetanus und Diphtherie. Einmalig sollte diese Auffrischimpfung als Tetanus-Diphtherie-Pertussis-Impfstoff gegeben werden, um eine einmalige Auffrischimpfung im Erwachsenenalter gegen Pertussis zu bekommen.

      Die STIKO empfiehlt zudem die Masern-Impfung für alle nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, als eine einmalige Impfung mit einem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff.

      Gegen COVID-19 empfiehlt die STIKO für Erwachsene eine Basisimmunität, die durch mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte (Impfung oder Infektion) erreicht wird, mindestens ein Kontakt davon sollte durch eine Impfung erfolgt sein. Falls diese drei Kontakte noch nicht erreicht wurden oder eine Person ungeimpft ist, wird eine Impfung empfohlen. 

      Neben diesen allgemeingültigen Empfehlungen für alle Personen über 18 Jahren werden für ältere Menschen ab 60 Jahren darüber hinaus die folgenden Impfungen empfohlen:

      Ab dem 60. Lebensjahr ist eine Pneumokokkenimpfung empfohlen. Je nach verwendetem Impfstoff kann nach 6 Jahren eine Auffrischimpfung erforderlich werden.

      Nach einer Windpockeninfektion bleibt das Virus ein Leben lang im Körper und kann Gürtelrose auslösen, die mit schweren Neuralgien einhergeht, welche Patienten über Monate begleiten können. Mit zunehmendem Alter oder geschwächter Immunabwehr steigt das Erkrankungsrisiko, weshalb die Impfung mit dem Totimpfstoff für alle Personen über 60 Jahre empfohlen wird (2 Impfdosen im Abstand von 2-6 Monaten).

      Influenzavirus-Infektionen sind weltweit verbreitet, in Deutschland tritt die saisonale Grippewelle meist nach dem Jahreswechsel auf. Grippeviren verursachen eine Atemwegsinfektion, die sehr schwer, bei Risikopatienten wie chronisch Kranken oder immungeschwächten Patienten sogar tödlich verlaufen kann. Ab 60 Jahren wird die Impfung mit dem Hochdosis-Impfstoff empfohlen.

      Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland ist mittlerweile mehrfach gegen COVID-19 geimpft und/oder war erkrankt. Durch den bisher erworbenen Immunschutz verlaufen Infektionen mit den derzeit zirkulierenden SARS-CoV-2-Varianten bei gesunden Personen überwiegend mild. Da aber schwere Verläufe der Erkrankung insbesondere bei älteren oder immunschwachen Personen nicht ausgeschlossen werden können, wird eine jährliche Impfung ab 60 Jahren mit angepasstem Impfstoff im Herbst empfohlen, wenn der letzte Antigenkontakt mehr als 12 Monate zurückliegt.

      Seit August 2024 empfiehlt die STIKO darüber hinaus allen Personen ≥ 75 Jahre eine einmalige Impfung gegen RSV.
      Des Weiteren wird Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren, die eine schwere Form einer Grunderkrankung haben und/oder die in einer Einrichtung der Pflege leben, eine einmalige RSV-Impfung empfohlen. Weitere Informationen dazu findest du hier.

      Welche sogenannten Indikationsimpfungen zum Schutz von Risikogruppen werden empfohlen?

      Einige Personengruppen haben ein erhöhtes Risiko, an bestimmten Infektionskrankheiten zu erkranken. Sie profitieren daher besonders von dem Schutz durch Impfungen. Hierzu zählen: 

      • Schwangere / Frauen im gebärfähigen Alter zum Schutz des Ungeborenen
      • Chronisch Kranke mit erhöhtem Erkrankungsrisiko bzw. Risiko für einen schwerwiegenden Verlauf
      • Personen mit erhöhtem Hepatitis-B-Risiko durch erhöhte Exposition
      • Medizinisches und pharmazeutisches Personal wegen überdurchschnittlich häufigem Kontakt mit Infizierten
      • Personen in FSME-Risikogebieten bei privater oder beruflicher Zeckenexposition
      • Reisende in Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko

      Schwangere/Frauen im gebärfähigen Alter

      Frauen im gebärfähigen Alter benötigen einen guten Impfschutz – auch zum Schutz des ungeborenen Kindes. Da einige Impfungen nach Eintritt der Schwangerschaft nicht mehr empfohlen sind, sollte insbesondere bei Kinderwunsch der Impfschutz gegen Masern, Röteln und Varizellen vor einer Schwangerschaft überprüft und gegebenenfalls aufgebaut werden.

        Zu den empfohlenen Impfungen während der Schwangerschaft zählen eine Impfung gegen Influenza (ab dem 2. Trimenon) und gegen Pertussis (3. Trimenon) in jeder Schwangerschaft unabhängig von der letzten Impfung.

          Chronisch Kranke

          Chronisch kranken Patienten, die z. B. unter Atemwegs-, Stoffwechsel- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden, empfiehlt die STIKO unabhängig vom Alter – also auch bei Säuglingen ab 6 Monaten – die jährliche Impfung gegen Grippe und COVID-19. Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge von unterschiedlichen Grunderkrankungen wird eine Impfung gegen Pneumokokken empfohlen. Zudem sollten chronisch kranke Patienten bereits ab 50 Jahren gegen Herpes Zoster geimpft werden.

            Darüber hinaus sind vereinzelt weitere Impfungen bei verschiedenen anderen chronischen Erkrankungen empfohlen! Da chronisch kranke Patienten oftmals (Stamm-)Kunden in deiner Apotheke sind, deckt dein freundlicher Beratungsservice mit Verweis auf die Ärztin oder den Arzt eventuelle Impflücken bei dieser vulnerablen Personengruppe auf.

            Personen mit erhöhtem Hepatitis-B-Risiko

            Hepatitis B ist eine der weltweit häufigsten Infektionskrankheiten. Sie kann ohne Symptome, akut oder aber chronisch verlaufen.

            Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Hepatitis B im Erwachsenenalter besonders gefährdeten Personengruppen:

            Patienten mit Immundefizienz oder -suppression oder mit einem Risiko eines schweren Verlaufs der Infektion

            Frau auf Couch
            Frau auf Couch

            Personen mit einem erhöhten beruflichen Expositionsrisiko, z. B. Personal in medizinischen Einrichtungen, Ersthelfer, Polizisten, Personal von Gefängnissen, von Asylbewerberheimen oder von Behinderteneinrichtungen

            Personen mit einem erhöhten nichtberuflichen Expositionsrisiko, z. B. Kontakt zu HBsAg-Trägern in Familie/Wohngemeinschaft, Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko, Konsumenten von intravenös verabreichten Drogen, Gefängnisinsassen, ggf. Patienten psychiatrischer Einrichtungen

            Frau auf Couch
            Frau auf Couch

            Reisende in Gebiete mit hoher bis moderater Hepatitis-B-Gefährdung und je nach individuellen Reiseumständen (z. B. Reisedauer über 4 Wochen, wahrscheinliche sexuelle Kontakte mit der lokalen Bevölkerung, Aktivitäten mit erhöhtem Verletzungsrisiko)

            Medizinisches Personal

            Da medizinisches Personal besonders häufig Kontakt zu Infizierten hat, empfiehlt die STIKO folgenden Impfschutz:

            • Influenza: jährlich
            • SARS-CoV-2: jährlich
            • Masern, Mumps, Röteln: für alle nach 1970 Geborenen
            • Hepatitis A: nach BioStoffV für alle Beschäftigten in pädiatrischen Abteilungen und Infektionsstationen
            • Hepatitis B: nach BioStoffV für alle Beschäftigten, die mit Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen – auch für pharmazeutisches Personal, das Blutzucker- oder Cholesterinmessungen durchführt
            • Pertussis: alle 10 Jahre als Kombination mit Diphtherie und Tetanus
            • Varizellen: seronegative Personen

            Personen in FSME-Risikogebieten

            Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist eine Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute, die durch Viren hervorgerufen wird. Überträger der Viren sind u. a. Zecken, die das Virus beim Stich in die Blutbahn des Menschen abgeben können. Nicht jeder Stich einer befallenen Zecke führt jedoch zur Erkrankung.

            Die STIKO empfiehlt die FSME-Impfung für:

            • Personen, die in FSME-Risikogebieten innerhalb und außerhalb Deutschlands zeckenexponiert sind
            • Personen, die durch FSME arbeitsbedingt gefährdet sind, wie z. B. Beschäftigte in der Forst- und Landwirtschaft in Risikogebieten oder Laborpersonal

            In Deutschland gilt vorrangig die südliche/südöstliche Landeshälfte als FSME-Risikogebiet. Infizierte Zecken sind bevorzugt im Wald- und Wiesengürtel zu finden, weshalb bei Aktivitäten in der Natur von einer Zeckenexposition auszugehen ist. Die Hauptaktivität der Zecken wird von April bis Oktober beobachtet, kann je nach Witterung aber auch bis in die Wintermonate andauern.

            Personen mit erhöhtem Affenpocken-Infektionsrisiko

            Zu dieser Risikogruppe zählen Männer, die gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte mit wechselnden Partnern haben, sowie Personal in Speziallaboratorien mit gezielten Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben, die Orthopockenmaterial enthalten.

            Die Impfung erfolgt mit einem Pockenimpfstoff der 3. Generation und umfasst 2 Dosen im Abstand von 28 Tagen.

              Reisende

              Egal wohin die Reise geht – der Schutz der Gesundheit sollte unbedingt Teil der Reisevorbereitungen sein. Daher sollte auch eine rechtzeitige Überprüfung des Impfstatus beim Arzt oder in der Apotheke erfolgen.

                Wenn deine Kunden nach Präparaten für ihre Reiseapotheke fragen oder anderweitig auf bevorstehende Reisen zu sprechen kommen, weise sie immer auf eine Überprüfung auf empfohlene Reiseimpfungen und eine ärztliche Beratung hin – insbesondere bei Fernreisen oder zivilisationsfernen Abenteuerreisen, aber ebenso bei nationalen Reisen (z. B. in ein FSME-Risikogebiet).

                Neben einem vollständigen Schutz durch empfohlene Standardimpfungen sind Impfungen gegen auftretende Erkrankungen je nach Reiseziel und Reiseart sinnvoll. Hierzu können – wie bereits oben erwähnt – Impfungen gegen FSME oder Hepatitis B gehören, darüber hinaus auch Impfungen gegen beispielsweise Dengue, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis oder Typhus.

                  Länderspezifische Informationen zu einzelnen Reisezielen, Impfempfehlungen zu über 300 Reisezielen, Hinweise zur möglichen Erstattung von Reiseimpfungen durch die Krankenkassen und weitere Informationen zu Themen wie Malariasituation, Gesundheitsrisiken, akuten Gesundheitsmeldungen, Botschaftsadressen, Klimatabellen und Checklisten zur Reisevorbereitung findest du auf
                  www.bereit-zu-reisen.de.

                  Apotheken, die das Thema Reiseimpfungen zu einem Beratungsschwerpunkt machen möchten, können sich auf diesem Gebiet zertifizieren lassen: Das Centrum für Reisemedizin bietet ein umfassendes Zertifizierungs- und Fortbildungsprogramm zur Qualifikation „reisemedizinische Gesundheitsberatung“. Weitere Informationen zu Zertifizierung und zu bereits zertifizierten Apotheken findest du unter www.crm.de.

                    Welche Bedeutung haben die STIKO-Empfehlungen für den Arbeitsalltag in der Apotheke?

                    Viele der Standardimpfungen zur Grundimmunisierung erfolgen im Säuglingsalter bzw. während der ersten zwei Lebensjahre. Sie werden zumeist im Rahmen der U-⁠⁠⁠Untersuchungen durchgeführt. Während dieser Zeit sind die Neugeborenen/Säuglinge bzw. die Eltern in engmaschiger Betreuung und folglich Impfberatung, -⁠⁠⁠aufklärung und -⁠⁠⁠empfehlung durch den Kinderarzt.

                    Höhere Relevanz für die Apotheke haben die im Erwachsenenalter erforderlichen Auffrischimpfungen, an die bei entsprechenden Gelegenheiten im Beratungsgespräch erinnert werden sollte. Bedeutsam ist ebenso ein aktives Ansprechen der zusätzlichen Standardimpfungen ab 60 Jahren – die Grundimmunisierung gegen Herpes zoster und die Standardimpfung gegen Pneumokokken sowie die jährlich wiederkehrenden Impfungen gegen Influenza und COVID-19.

                    Auch die Information zu Indikationsimpfungen hat eine große Bedeutung im Apothekenalltag: Insbesondere von Stammkundinnen und -⁠kunden erfährst du oftmals persönliche Details, aus denen sich mögliche Hinweise für eine empfohlene Indikationsimpfung ableiten lassen. Ob Vorerkrankung, Beruf, Lebensumstände oder Reisepläne – dein Anraten, das Gespräch mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu suchen, kann dazu beitragen, das Risiko für Infektionen zu senken und Erkrankungen zu verhindern.

                    Nun sind deine Kenntnisse zu den empfohlenen Standardimpfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ausführlich aufgefrischt und auch zu den möglichen Indikationsimpfungen je nach persönlicher Situation bist du bestens informiert.

                    Nachfolgend geben wir dir jetzt hilfreiche Informationen an die Hand, damit du im Rahmen deiner Aufklärung auf Bedenken deiner Kundinnen und Kunden empathisch eingehen und mit verbreiteten Irrtümern aufräumen kannst.

                    Scrolle weiter zum nächsten Kapitel oder

                    4. Aufklärung in der Apotheke

                    Wie kannst du in der Apothekenberatung Ängste und Irrtümer ausräumen?

                    Neben dem Angebot der Impfung gegen Grippe und Corona in teilnehmenden Apotheken kannst du deine Kundinnen und Kunden ausführlich zum Thema Impfung beraten.

                    Du kannst …

                    • Kunden aktiv auf den Nutzen eines Impfschutzes hinweisen und dabei auch Ängste nehmen.
                    • über die Standardimpfungen gemäß STIKO und ihre Hintergründe aufklären.
                    • den Impfausweis auf Impflücken prüfen.
                    • über zeitliche Abstände von Impfungen informieren.
                    • mögliche Risiken ansprechen und über Impfreaktionen und Kontraindikationen aufklären.
                    • Risikogruppen und Reisende informieren, welche individuellen Indikationsimpfungen für sie in Frage kommen könnten.

                    Zu all diesen Themen kannst du dein Wissen an die Kundinnen und Kunden weitergeben und somit einen wichtigen Beitrag zum individuellen und kollektiven Impfschutz leisten. Die individuelle Impfempfehlung und Impfentscheidung liegen letztlich beim behandelnden Arzt und der zu impfenden Person bzw. im Falle von Grippe- und Corona-Impfungen ggf. auch beim impfenden Apotheker.

                    Unser Tipp: Starte dein Angebot einer unterstützenden Impfberatung schrittweise mit ausgewählten Kundengruppen, indem du z. B. alle Personen über 60 Jahre auf die saisonale Grippeimpfung ansprichst.

                    Welche Kenntnisse zu möglichen Impfreaktionen und ihrer Unterscheidung solltest du für deine Aufklärungsarbeit in der Apotheke kennen?

                    Das Risiko einer Impfung für schwerwiegende Komplikationen ist gering. Das weitaus größere Risiko besteht darin, nicht geimpft zu sein! Dies sollte immer ein Leitgedanke bei deiner Beratung sein, denn viele Menschen haben nicht nur Angst vor dem „Pieks“, sie fürchten sich auch vor Nebenwirkungen.

                    Unerwünschte Ereignisse nach Impfungen können wie folgt eingeteilt werden:

                    Lokal- und Allgemeinreaktionen:
                    Impfstoffe sind in der Regel gut verträglich. Dennoch sind meist geringe, zeitlich begrenzte Lokalreaktionen häufig. Man spricht hier auch von Impfreaktionen. Rötung, Schwellung oder leichte Schmerzen an der Einstichstelle vergehen i. d. R. innerhalb weniger Tage und sind auch Ausdruck des aktivierten Immunsystems. Ein aufgeklärter Patient kann entspannter damit umgehen.

                    Frau auf Couch
                    Frau auf Couch

                    Komplikationen:
                    Schwere Komplikationen treten nur in sehr seltenen Fällen auf. Besteht im Kundengespräch jedoch ein Verdacht auf eine Impfnebenwirkung, insbesondere wenn sie über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht, rate unbedingt zur Rücksprache mit dem impfenden Arzt, auch mit Blick auf die Meldepflicht an das Gesundheitsamt (s. u.).

                    Krankheiten/Krankheitserscheinungen im ungeklärten ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung:
                    Insbesondere seit Einführung der Impfung gegen SARS-CoV-2 werden Impfkomplikationen und ungeklärte Krankheitserscheinung häufiger diskutiert oder angenommen. In diesem Fall solltest du deinen Patienten an den behandelnden Arzt verweisen.

                    Verdeutliche zudem den Unterschied:
                    Leichte Impfreaktionen treten zwar recht häufig auf, sind aber i. d. R. harmlos, während wirkliche Impfkomplikationen nur sehr selten auftreten!

                    Impfängste lassen sich auch mindern, indem du als Fachkraft kommunizierst, dass du selbst mit diesem Impfstoff bereits geimpft wurdest. Teile deine Erfahrungen mit deinen Kundinnen und Kunden!

                    Der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig an das zuständige Gesundheitsamt und gegenüber der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft. Die Meldungen werden über die Arztpraxis abgewickelt.

                    Wird dir in der Apotheke von solchen möglichen gesundheitlichen Folgeereignissen berichtet, frage unbedingt nach, ob die Symptome dem impfenden Arzt bereits mitgeteilt wurden und fordere ggf. dazu auf!

                    Welche vorübergehenden oder dauerhaften Kontraindikationen für Impfungen gibt es?

                    Es kann Gründe geben, dass eine Person vorübergehend oder dauerhaft bestimmte Impfungen nicht erhalten kann. Folgende grundsätzliche Kontraindikationen bestehen:

                    • Fieber > 38,5°C
                    • akute schwere Erkrankung (eine Impfung ist in der Regel 2 Wochen nach Genesung/ Operation wieder möglich)
                      Achtung: postexpositionelle Impfungen (z. B. gegen Tollwut, Tetanus und Hepatitis B) sollten auch bei akuten schweren Erkrankungen unverzüglich durchgeführt werden!
                    • Schwere Allergien gegen Impfstoffbestandteile (z. B. Hühnereiweißallergie)
                    • Schwangerschaft (Ausnahmen: Influenza, Pertussis, COVID-19)
                    • angeborene oder erworbene Immundefekte (Impfung nur in Absprache mit behandelndem Immunologen)
                    • bei immunsuppressiver Therapie keine Lebendimpfstoffe (Abhängig von Art und Dauer der Therapie)

                    Lade dir hier das Faktenblatt des RKI zu (falschen und echten) Kontraindikationen bei Impfungen herunter, um alle Infos auf einen Blick zu haben:

                    Welche Gründe werden oftmals als Kontraindikation vermutet, obwohl sie keine sind?

                    Bei vielen Erkrankungen oder persönlichen Umständen wird irrtümlich angenommen, dass eine Impfung nicht möglich ist. Die Gründe dafür werden als falsche Kontraindikationen bezeichnet. In der Regel kann dann dennoch geimpft werden:

                    • banale Infekte, Temperatur ≤ 38,5°C
                    • möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden Krankheiten
                    • Krampfanfälle in der Familie
                    • Fieberkrämpfe in der Vorgeschichte des Impflings
                    • Hauterkrankungen (Ekzem u. a. Dermatosen, lokalisierte Hautinfektionen)
                    • Behandlung mit Antibiotika
                    • Behandlung mit niedrigen Dosen von Kortikosteroiden (< 2 mg/kg KG < 14 Tage) oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten (z. B. Asthmaspray)
                    • Schwangerschaft der Mutter des Impflings
                    • angeborene oder erworbene Immundefekte bei Impfung mit Totimpfstoffen
                    • Neugeborenenikterus (Gelbsucht)
                    • Frühgeburtlichkeit
                    • Stillen (außer Gelbfieber)

                    Erfährst du am HV von den Überlegungen, einen Impftermin wegen einer dieser Umstände abzusagen? Dann kläre auf:
                    Mit Kenntnis dieser vermeintlichen Kontraindikationen kannst du dazu beitragen, dass deinen Kundinnen und Kunden dennoch zu ihrem Impftermin gehen und so einen wichtigen Impfschutz nicht auf die lange Bank schieben oder letztlich gar vergessen!

                    Welche häufigen Irrtümer und Vorbehalte gegen Impfungen gibt es und wie können sie ausgeräumt werden?

                    Es hält sich selten etwas so konsequent wie ein Irrtum! Kläre daher mit guten Argumenten auf. Hierzu folgen nun einige häufige Beispiele für falsche Aussagen und Halbwahrheiten, die du aus der Apotheke sicherlich kennst, und wichtige Fakten für deine Aufklärungsarbeit:

                    „Die Wirksamkeit von Impfungen wurde niemals belegt.“
                    Im Rahmen der Zulassung muss die Sicherheit und Wirksamkeit eines Medikaments im Rahmen von wissenschaftlichen Studien nachgewiesen werden. Das gilt auch für Impfstoffe. Auch nach der Zulassung wird die Wirksamkeit und Sicherheit von Impfungen fortlaufend weiter untersucht.

                    „Impfungen schützen nicht langfristig und müssen ständig wiederholt werden.“
                    Ob eine Impfung wiederholt werden muss oder nicht, ist von Impfstoff zu Impfstoff unterschiedlich. Je nach Impfstoff kann eine Grundimmunisierung lebenslangen Schutz bieten oder muss in regelmäßigen Abständen zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes wiederholt werden.

                    „Man kann trotz Impfung erkranken.“
                    Keine einzige Impfung vermag ausnahmslos alle Geimpften zu schützen. Allerdings können Impfungen die Erkrankungswahrscheinlichkeit deutlich senken oder den Erkrankungsverlauf abmildern. 

                    „Impfungen sind überflüssig, denn die Erkrankungen können mit Antibiotika behandelt werden.“
                    Es gibt neuere Antibiotika zur Therapie bakterieller Erkrankungen, aber nur wenige Arzneimittel, die gegen Viren wirken. Zudem beschränken die zunehmenden Antibiotikaresistenzen immer mehr die Behandlungsmöglichkeiten. Impfungen schützen wirksam vor Infektionen und ihren Folgen.

                    „Das Durchmachen von Krankheiten ist für eine normale Entwicklung des Kindes wichtig und bewirkt einen besseren Schutz als eine Impfung.“
                    Es gibt keine wissenschaftlichen Belege oder plausible Erklärung für diese These. Die verfügbaren Schutzimpfungen richten sich gegen rund ein Dutzend besonders häufig auftretender oder gefährlicher Erreger – mit hunderten weiteren Erregern muss sich das Immunsystem täglich auseinandersetzen und wird so trainiert.

                    „Wir Eltern haben als Kinder diese Infektionskrankheiten auch durchgemacht und gut überstanden.“
                    Der Begriff „Kinderkrankheiten“ bedeutet nicht, dass diese harmlos sind, sondern dass sie meist im Kindesalter auftreten. Nimmt man das Beispiel Masern, so entwickelt sich bei einem von 1000 Kindern, die an Masern erkranken, eine Masern-Enzephalitis. Diese führt häufig zu bleibenden Hirnschäden oder verläuft sogar tödlich, was durch eine Impfung verhindert werden kann.

                     „Ein Säugling bekommt von der Mutter Abwehrstoffe.“
                    Es stimmt zwar, dass Mütter Antikörper zum Schutz gegen bestimmte Infektionen auf ihr Kind übertragen und dass der Säugling mit der Muttermilch weitere erhält. Dieser sogenannte Nestschutz ist aber nur von kurzer Dauer für das sich entwickelnde Immunsystem und auch nur gegen bestimmte Infektionskrankheiten wirksam. Manche Infektionen treffen Säuglinge deutlich schwerer als ältere Kinder. Eine Impfung kann davor schützen.

                    „Viele Impfungen und Mehrfachimpfstoffe überlasten das junge Immunsystem von Kindern.“
                    Kinder werden heute mehr geimpft als früher. Allerdings ist die Anzahl der im Impfstoff übertragenen Antigene durch die moderne Forschung deutlich geringer als früher. Im täglichen Leben setzt sich das kindliche Immunsystem mit einer vielfach größeren Menge an Antigenen auseinander.

                    „Impfungen verursachen Erkrankungen – auch die, gegen die sie schützen sollen.“
                    Nur sehr wenige Impfstoffe enthalten noch lebende, aber abgeschwächte Erreger, die tatsächlich krankheitsähnliche Symptome hervorrufen, wie beispielsweise den typischen Masernausschlag und Fieber, das bei ca. 5 % der Geimpften auftritt. Darüber hinaus gibt es bis heute keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass Impfungen auch andere Erkrankungen auslösen.

                    „Die meisten Krankheiten, gegen die geimpft wird, treten in Deutschland gar nicht mehr auf.“
                    Einige Infektionen kommen in Deutschland tatsächlich seit vielen Jahren nicht mehr vor, was auf erfolgreiche Impfprogramme zurückzuführen ist. Sinkt die Impfrate, birgt das auch die Gefahr neuer Epidemien, wie beispielsweise Masern in den USA (2019) oder Polio in Holland (1992).

                    Falschinformationen wirksam aufklären:
                    Auf der Website des RKI gibt es nützliche Informationsblätter zu häufigen Impfmythen – anschaulich aufbereitet als sogenanntes „Faktensandwich“.
                    Die Publikationen lassen sich auch über die STIKO-App abrufen und bieten nützliche Argumentationshilfen für die Impfberatung.
                    www.rki.de/impfmythen

                    Impfungen sind eine Erfolgsgeschichte in der Medizin und trotzdem mit vielen Fragen sowie kontroversen Meinungen und Überzeugungen behaftet. Umso wichtiger ist es, Impfungen im Rahmen einer guten Impfberatung positiv zu besetzen.

                    Mit dem erworbenen Wissen aus diesem Modul kannst du deine Kunden in der Apotheke umfassend aufklären, Ängste nehmen und die Vorteile eines Impfstatus nach Empfehlungen der STIKO aufzeigen.

                     

                    Stelle jetzt dein Wissen beim kostenfreien Online-Test zu diesem Modul unter Beweis und sammle 1 BAK-Fortbildungspunkt sowie 3 BVpta-Bildungspunkte!

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                    Bildquellen Kapitel 3: Shutterstock_1680320887 / Paranyu (ASSET-2415662); Shutterstock_1864503598 / Irina Strelnikova (ASSET-2124881); Shutterstock_1513785545 / Irina Strelnikova (ASSET-2330181); Shutterstock_1544706806 / Sergii Gnatiuk (ASSET-2221677); shutterstock_701253313 / Felix Pergande ( ASSET-2203134; RKI/STIKO: www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/App/STIKO-App_node.html; Shutterstock_2142800141 / Tatevik Bagdasaryan (ASSET-2230669); Shutterstock_1031474212 / kckate16 (ASSET-2028552); Getty ECA_033 / Stockbyte (ASSET-1820019); Shutterstock_1076897873 / New Africa (ASSET-2133619); cdc.gov https://phil.cdc.gov/Details.aspx?pid=5578 (ASSET-1930025); AdobeStock_289791835 / Tomsickova (ASSET-2029868); Shutterstock_2235760599 / New Africa (ASSET-2302494); iStock_1159665817 / Bilanol (ASSET-2408809); CDC | Wikimedia Commons | https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Mumps_PHIL_130_lores.jpg (ASSET-1916959); CDC | Wikimedia Commons | https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Rash_of_rubella_on_skin_of_child%27s_back.JPG (ASSET-2231571); Shutterstock_1082052893 / Dan Race (ASSET-2018496); Shutterstock_522745951/ jeep5d (ASSET-1830068); Shutterstock_2310717197 / PeapleImages.com – Yuri A (ASSET-2337965); Shutterstock_1507242380 / Yaoinlove (ASSET-2204452); Shutterstock_670245904 / Zivica Kerkez (ASSET-2034486); AdobeStock_507634779/ Orawan (ASSET-2318364); iStock_181859080 / mediaphotos (ASSET-1818223); iStock_184952722 / avajjon (ASSET-1814487); AdobeStock_512061183 / ryanking999 (ASSET-2220564); Shutterstock_1655219113 / simona pilolla 2 (ASSET-2328245); AdobeStock_392018988/ Rido (ASSET-2223282); Shutterstock_1942874827 / SewCreamStudio (ASSET-2113961); Shutterstock_1097946341 / New Africa (ASSET-1910928); Shutterstock_1184111221 / Pixel-Shot (ASSET-2121957); Shutterstock_342795353 / dotshock (ASSET-2208649); AdobeStock_139630790 / bnenin (ASSET-2417588); AdobeStock_267765887 / Chalabala (ASSET-2417590); iStock_1326342998 / Ladislav Kubes (ASSET-2300608); Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin 9|2024, 29. Februar 2024; iStock_649796288 / RossHelen (ASSET-1818819); AdobeStock_294012492 / Farknot (ASSET-2417591); AdobeStock_480044802 / Zamrznuti tonovi (ASSET-2417592); AdobeStock_472966752 / Zamrznuti tonovi (ASSET-2417593); Adobe Stock_453667259/ ViDi Studio (ASSET-2323721); Elena Peters (ASSET-2306756)

                    Bildquellen Kapitel 4: AdobeStock_474515841 / Dilok (ASSET-2417969); Shutterstock_2036186345 / Ground Picture (ASSET-2213411); Shutterstock_2226160679 / Rido (ASSET-2339312); AdobeStock_250715561 / yanadjan (ASSET-2417970); Shutterstock_1986786104 / Alexander_Safonov (ASSET-2233922); Shutterstock_1483366358 / Roman Samborskyi (ASSET-2201323); AdobeStock_207165845 / fotogestoeber (ASSET-2417971); iStock_ 92347265 / Image Source (ASSET-1833066); Shutterstock_1912401490/ comzeal images (ASSET-2310302)

                    NP-DE-MLV-STBD-240001 Sept. 2024